9. Vergütung
9.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
9.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
9.3. Der AN ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Leistung angemessener Anzahlungen oder der Beibringung von Sicherheiten abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des AG bestehen, der AG sich mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet oder eine erhebliche Erweiterung des ursprünglichen Auftragsvolumens vereinbart wird.
9.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach Leistungserbringung und laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Rechnungen des AN sind innerhalb von 10 Tagen ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 10 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
9.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
9.6. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
9.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG.
Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten.
9.8. Kostenvoranschläge, Angebote und Preisanpassungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die kleinste verrechnete Einheit beträgt eine halbe Stunde; abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Wegzeiten, bis zu 10 Minuten vom Bürostandort des ANs, werden als Serviceleistung nicht verrechnet. Außerhalb kommen die tatsächlich angefallenen Zeiten je angefangener halber Stunde zur Verrechnung, plus die tatsächlich gefahrenen Kilometer – beide zum angegebenen Satz laut Kostenkonzept/Angebot bzw. Neukundendatenblatt.
Für laufende Betreuungsverträge und Stundensätze gilt eine Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 2020 (VPI) bzw. dem an seine Stelle tretenden Index als vereinbart. Anpassungen erfolgen jeweils zum 1. Jänner eines Kalenderjahres entsprechend der Veränderung der Indexzahl des vorangegangenen Jahres.
Sonstige Stundensatzänderungen werden dem AG mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (postalisch oder per E-Mail) bekanntgegeben. Widerspricht der AG der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich, gilt die Änderung als vereinbart. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zu, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung aufzulösen.
Angebote des AN sind für die Dauer von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum freibleibend gültig, sofern im Angebot keine abweichende Bindefrist genannt ist.
Preisangaben in Kostenschätzungen und Konzepten bezüglich Hardware - oder Softwareprodukten von Drittanbietern sind unverbindlich und basieren auf den tagesaktuellen Preisauskünften der jeweiligen Lieferanten.
9.9. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug, sofern im Angebot oder im Einzelvertrag nicht abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen laut gesetzlich geltenden Unternehmerzinsen (UGB) und alle Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem AN oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom AN nicht schriftlich anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im uneingeschränkten Eigentum des ANs. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsaufträgen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen auszusetzen. Bei einvernehmlich festgelegten Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Kunden mit einer Rate mehr als 5 Tage in Verzug gerät, bei Verbrauchern gilt 6 Wochen laut § 13 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Der AN ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.
9.10. Betriebszeiten
Falls nicht anders vereinbart werden alle Dienstleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr) werden mit 25% (Montag bis Freitag von 6:00 bis 8:00 Uhr bzw. von 17:00 bis 20:00 Uhr und Samstag) bzw. mit 50% (Montag bis Freitag von 20:00 bis 6:00 Uhr, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen) pro Stunde beaufschlagt und extra verrechnet. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem AN und AG.
Pauschalen und Preise laut Konzept/Analyse/Angebot beziehen sich auf Dienstleistungen, die innerhalb der Normalarbeitszeit durchgeführt werden.
Es steht dem AN frei, im Einklang mit den gesetzlichen, kollektivvertraglichen und sonstigen betriebsinternen Bestimmungen die Bürozeiten abzuändern.